ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN 

Um an der Hochschule für angewandtes Management ein Studium aufnehmen zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese unterscheiden sich für Bachelor- und Masterstudiengänge.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR BACHELORSTUDIENGÄNGE

Für gewöhnlich erfolgt die Zulassung für Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen in Bayern über folgende Nachweise:

  • Allgemeine Hochschulreife: Abitur
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife: Fachabitur*
  • Studieren ohne Abitur
  • Äquivalente Abschlüsse aus dem Ausland**

Ausländische Studienbewerber müssen zudem ausreichende Sprachkenntnisse auf C1-Niveau für den Zugang vorweisen können.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Hochschulzugang für Bayern besitzen, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei.

studierendenkanzlei@fham.de
(089) 45 35 457-200

* Einige Formen der schulischen Vorbildung, die in anderen Bundesländern zur Fachhochschulreife führen, sind in Bayern nicht als gleichwertig anerkannt bzw. nur unter Erfüllung bestimmter Auflagen gültig. Bewerber, welche die Fachhochschulreife außerhalb Bayerns erworben haben, werden gebeten sich zur weiteren Klärung an die Studierendenkanzlei zu wenden.

**Ausländische Abschlüsse, die im Herkunftsland den Hochschulzugang eröffnen, berechtigen nicht automatisch auch zum Studium in Deutschland bzw. Bayern. Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen werden gebeten, sich zur weiteren Klärung an die Studierendenkanzlei zu wenden. Studienwerber aus China, Vietnam und der Mongolei benötigen ein Zertifikat der “Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft” (APS-Zertifikat) des jeweiligen Landes.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR MASTERSTUDIENGÄNGE

Wenn Sie einen Masterabschluss erwerben wollen, benötigen Sie einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom) mit mindestens 210 ECTS-Punkten oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss.
Für unsere konsekutiven Masterstudiengänge bestehen darüber hinaus fachliche Qualifikationsvoraussetzungen. In weiterbildenden Masterstudiengängen ist zusätzlich eine einjährige Berufserfahrung in der Branche vorzuweisen.

Studierende mit 180 ECTS-Punkten oder einem fachähnlichen bzw. fachfremden Erststudium erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Credits bzw. fachlichen Qualifikationen im Rahmen eines Vorkursprogramms nachzuerwerben.

Bitte wenden Sie sich für eine unverbindliche Vorprüfung Ihres Erststudiums mit einer Leistungsübersicht (Transcript of Records) und einem Modulhandbuch (Angabe der ECTS-Punkte, detaillierte Modulbeschreibung, Literaturhinweise) an unsere Masterberatung unter master@fham.de. Wir informieren Sie zeitnah über eine mögliche Zulassung und ggf. Ihr Vorkursprogramm.

Die studiengangsspezifischen Kriterien erfahren Sie bei den jeweiligen Studiengängen:

Master Angewandte Psychologie

Als Zulassungsvoraussetzung für Angewandte Psychologie (Master of Science) gilt der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis eines fachgleichen Bachelor- oder Diplomstudiengangs mit 210 ECTS-Punkten. Studierende mit einem fachähnlichen Erststudium oder mindestens 180 ECTS-Punkten können unter Auflage eines Vorkursprogramms zugelassen werden. Ob und ggf. welche Vorkurse notwendig werden, wird aufgrund Ihrer spezifischen Situation ermittelt. Im Zweifelsfall entscheidet unsere Prüfungskommission über die Zulassung. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Master-Beratung unter master@fham.de.

Der Studiengang Angewandte Psychologie erfordert keinen bestimmten NC (Numerus Clausus) bei der Zulassung.

Master Betriebswirtschaftslehre

Der Master BWL (Master of Arts) ist konsekutiv angelegt und baut auf einem einschlägigen Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Punkten auf. Studierende mit einem fachähnlichen Erststudium oder mindestens 180 ECTS-Punkten können unter Auflage eines Vorkursprogramms zugelassen werden. Ob und ggf. welche Vorkurse notwendig werden, wird aufgrund Ihrer spezifischen Situation ermittelt. Im Zweifelsfall entscheidet unsere Prüfungskommission über die Zulassung. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Master-Beratung unter master@fham.de.

Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre erfordert keinen bestimmten NC (Numerus Clausus) bei der Zulassung.

Master Sportmanagement

Zugangsvoraussetzung für den Master Sportmanagement (Master of Arts) ist ein fachgleiches Erststudium mit 210 ECTS-Punkten. Studierende mit einem fachähnlichen Erststudium oder mindestens 180 ECTS-Punkten können unter Auflage eines Vorkursprogramms zugelassen werden. Ob und ggf. welche Vorkurse notwendig werden, wird aufgrund Ihrer spezifischen Situation ermittelt. Im Zweifelsfall entscheidet unsere Prüfungskommission über die Zulassung. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Master-Beratung unter master@fham.de.

Der Studiengang Sportmanagement erfordert keinen bestimmten NC (Numerus Clausus) bei der Zulassung.

Master Wirtschaftspsychologie

Als Zulassungsvoraussetzung für Wirtschaftspsychologie (Master of Arts) gilt der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und eines fachgleichen Bachelor- oder Diplomstudiengangs mit 210 ECTS-Punkten. Studierende mit einem fachähnlichen Erststudium oder mindestens 180 ECTS-Punkten können unter Auflage eines Vorkursprogramms zugelassen werden. Ob und ggf. welche Vorkurse notwendig werden, wird aufgrund Ihrer spezifischen Situation ermittelt. Im Zweifelsfall entscheidet unsere Prüfungskommission über die Zulassung. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Master-Beratung unter master@fham.de.

Der Studiengang Wirtschaftspsychologie erfordert keinen bestimmten NC (Numerus Clausus) bei der Zulassung.

Master Wirtschaftsinformatik (weiterbildend)

Als Zulassungsvoraussetzung für Wirtschaftsinformatik (Master of Science) gilt der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und eines fachgleichen Bachelor- oder Diplomstudiengangs mit 210 ECTS-Punkten und eine einjährige Berufserfahrung in der IT-Branche. Studierende mit einem fachähnlichen Erststudium oder mindestens 180 ECTS-Punkten können unter Auflage eines Vorkursprogramms zugelassen werden. Ob und ggf. welche Vorkurse notwendig werden, wird aufgrund Ihrer spezifischen Situation ermittelt. Im Zweifelsfall entscheidet unsere Prüfungskommission über die Zulassung. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Master-Beratung unter master@fham.de.

Der Studiengang Wirtschaftsinformatik erfordert keinen bestimmten NC (Numerus Clausus) bei der Zulassung.

Master Wirtschaftsingenieurwesen (weiterbildend)

Als Zulassungsvoraussetzung für Wirtschaftsingenieurwesen (Master of Engineering) gilt der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und eines fachgleichen Bachelor- oder Diplomstudiengangs mit 210 ECTS-Punkten und eine einjährige Berufserfahrung in der Branche (z.B. Energiewirtschaft, Umweltmanagement, Verkehrswirtschaft, Industriebetriebe). Studierende mit einem fachähnlichen Erststudium oder mindestens 180 ECTS-Punkten können unter Auflage eines Vorkursprogramms zugelassen werden. Ob und ggf. welche Vorkurse notwendig werden, wird aufgrund Ihrer spezifischen Situation ermittelt. Im Zweifelsfall entscheidet unsere Prüfungskommission über die Zulassung. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Master-Beratung unter master@fham.de.

Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen erfordert keinen bestimmten NC (Numerus Clausus) bei der Zulassung.

Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Studienbewerber

Sie haben Ihren Studienabschluss im Ausland erworben? Grundsätzlich gelten für ausländische Studienbewerber dieselben Qualifikationsvoraussetzungen wie für inländische Studienbewerber. Sie benötigen einen äquivalenten Hochschulabschluss einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Universität. Außerdem sind Sprachkenntnisse auf C1-Niveau erforderlich.

Studienwerber aus China, Vietnam und der Mongolei benötigen ein Zertifikat der “Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft” (APS-Zertifikat) des jeweiligen Landes.

Kontaktieren Sie unbedingt vor Ihrer Anmeldung zum Studium das International Office bezüglich Zugangsvoraussetzungen und weiteren nützlichen Informationen zum Studium: international-office@fham.de