Prof. Dr. Christian Rauch

Mark Harwardt

Dr. iur., Volljurist

  • (Wirtschafts-) Strafrecht
  • Migrationsrecht
  • Vormundschaften
  • Familien- und Wirtschaftsmediation

Akademischer Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt „Wirtschaftsstrafrecht und internationales Strafrecht“ an der Universität Augsburg – Abschluss: 1. Juristisches Staatsexamen
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung “Angloamerikanisches Recht” an der Universität Augsburg
Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München – Abschluss: 2. Juristisches Staatsexamen
Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (CVM)
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Promotion (Dr. iur.) an der Universität Augsburg
Referent an der Law Clinic der juristischen Fakultät der Universität Augsburg
Lehrbeauftragter an der Hochschule für angewandtes Management

Beruflicher Werdegang

Christian Rauch gründete im Jahr 2014 die Kanzlei Rauch in Augsburg. Sein anwaltliches Tätigkeitsge-biet besteht vorrangig in den Bereichen Strafrecht und Migrationsrecht. Daneben führt er berufsmä-ßig Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften.
Vor der Kanzleigründung war Christian Rauch als angestellter Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sonntag & Partner in Augsburg tätig.
Christian Rauch absolvierte bereits erfolgreich die Fachanwaltslehrgänge „Strafrecht“ (2015), „Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ (2016) sowie „Migrationsrecht“ (2017). Seit 2018 führt er die Be-zeichnung des Fachanwalts für Migrationsrecht.
Neben seiner anwaltlichen und lehrenden Tätigkeit ist Christian Rauch als Mitglied des Fachaus-schuss Migrationsrecht der Rechtsanwaltskammer München bei der Prüfung von Kandidaten für die Verleihung der Fachanwaltschaft Migrationsrecht tätig.

Publikationen (Auswahl)

  • Rauch, C. (2018): „Die Strafbarkeit des Personenversicherungsvermittlers unter Berücksichtigung des Strukturvertriebs“, Frankfurt am Main: Peter Lang