Studieren ohne Abitur

Ein Studium an der HAM ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne klassische schulische Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur oder Fachhochschulreife) möglich. Seitens der Studierendenkanzlei unterstützen wir Sie gern bei individuellen Fragen zum Hochschulzugang ohne Abitur: studierendenkanzlei@fham.de

Basierend auf den Regelungen des Brandenburger Hochschulgesetzes (BbgHG) wird grundsätzlich zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang und dem fachgebundenen Hochschulzugang unterschieden.

Der allgemeine Hochschulzugang berechtigt zur Aufnahme aller an der HAM angebotenen Bachelorstudiengänge. Er kann erworben werden, sofern einer der folgenden Abschlüsse nachgewiesen wird:

  • Meisterprüfung
    Eine bestandene Meisterprüfung gemäß §§ 45, 51a oder 122 der Handwerksordnung (HwO) in der jeweils geltenden Fassung oder eine der Meisterprüfung gleichwertige Berechtigung nach § 7 Absatz 2a HwO.
  • Fachschulabschluss
    Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft gemäß § 28 des Brandenburgischen Schulgesetzes oder ein vergleichbarer Abschluss aus einem anderen Bundesland.
  • Berufliche Fortbildungsprüfung
    Abschluss einer beruflichen Fortbildungsprüfung gemäß §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder §§ 42, 42a der Handwerksordnung, sofern der zugrunde liegende Lehrgang einen Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden hatte.
  • Befähigungszeugnis im Schiffsdienst
    Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst gemäß der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung, basierend auf einem Lehrgang mit mindestens 400 Unterrichtsstunden.

Der fachgebundene Hochschulzugang ermöglicht die Aufnahme eines Studiums in einem fachlich einschlägigen Studiengang. Voraussetzung hierfür sind:

  • der erfolgreiche Abschluss der Sekundarstufe I oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss,
  • eine abgeschlossene, für das angestrebte Studium geeignete Berufsausbildung sowie
  • eine anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung.

Frühzeitige Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen

Wir empfehlen, die individuellen Zulassungsvoraussetzungen frühzeitig und unverbindlich durch die Studierendenkanzlei prüfen zu lassen. So erhalten Sie frühzeitig Klarheit über Ihren persönlichen Hochschulzugang.

Bitte senden Sie hierzu unter Angabe des gewünschten Studiengangs folgende Unterlagen per E-Mail an studierendenkanzlei@fham.de:

  • Allgemeiner Hochschulzugang:
    Kopie des Meisterbriefs oder eines gleichwertigen Abschlusses (z. B. Fachwirtzeugnis, Abschlussurkunde einer Fachschule oder Akademie)
  • Fachgebundener Hochschulzugang:
    Kurzer tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien aller relevanten Zeugnisse (Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse)

Persönliche Beratung zum Hochschulzugang

In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir bei Bedarf gemeinsam Ihre Voraussetzungen und zeigen Ihnen passende Studienmöglichkeiten an der HAM auf.

Die Terminvereinbarung ist jederzeit unkompliziert per E-Mail über
studierendenkanzlei@fham.de möglich.

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg ins Studium zu begleiten!