Studieren ohne Abitur
Ein Studium an der HAM ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne klassische schulische Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur oder Fachhochschulreife) möglich. Seitens der Studierendenkanzlei unterstützen wir Sie gern bei individuellen Fragen zum Hochschulzugang ohne Abitur: studierendenkanzlei@fham.de
Basierend auf den Regelungen des Brandenburger Hochschulgesetzes (BbgHG) wird grundsätzlich zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang und dem fachgebundenen Hochschulzugang unterschieden.
Frühzeitige Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen
Wir empfehlen, die individuellen Zulassungsvoraussetzungen frühzeitig und unverbindlich durch die Studierendenkanzlei prüfen zu lassen. So erhalten Sie frühzeitig Klarheit über Ihren persönlichen Hochschulzugang.
Bitte senden Sie hierzu unter Angabe des gewünschten Studiengangs folgende Unterlagen per E-Mail an studierendenkanzlei@fham.de:
- Allgemeiner Hochschulzugang:
Kopie des Meisterbriefs oder eines gleichwertigen Abschlusses (z. B. Fachwirtzeugnis, Abschlussurkunde einer Fachschule oder Akademie) - Fachgebundener Hochschulzugang:
Kurzer tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien aller relevanten Zeugnisse (Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse)
Persönliche Beratung zum Hochschulzugang
In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir bei Bedarf gemeinsam Ihre Voraussetzungen und zeigen Ihnen passende Studienmöglichkeiten an der HAM auf.
Die Terminvereinbarung ist jederzeit unkompliziert per E-Mail über
studierendenkanzlei@fham.de möglich.
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg ins Studium zu begleiten!
Bitte beachten Sie, dass für Studienbewerber ohne Abitur ein persönliches Beratungsgespräch an der Hochschule verpflichtend vorgeschrieben ist. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Studierendenkanzlei. Das Beratungsgespräch nimmt in etwa eine Stunde in Anspruch und wird Ihnen schriftlich bescheinigt.
Grundsätzlich empfehlen wir, bereits vor der Terminvereinbarung zum obligatorischen Beratungsgespräch Ihre Zulassungsvoraussetzungen seitens der Studierendenkanzlei unverbindlich prüfen zu lassen. Hierzu senden Sie bitte unter Angabe des gewünschten Studiengangs folgende Unterlagen an studierendenkanzlei@fham.de
- Allgemeiner Hochschulzugang: Kopie des Meisterbriefs oder eines gleichwertigen Abschlusses (Fachwirtzeugnis, Abschlussurkunde einer Fachschule oder -akademie o.Ä.)
- Fachgebundener Hochschulzugang: Kurzer tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien sämtlicher relevanter Zeugnisse (Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse)